Dann dürfen die neu besetzten Presbyterien gleich weiter wählen. Und es werden weitere MITmacherinnen gesucht. Für die Bezirkssynode.
„Synode“ kommt aus dem Griechischen und heißt „Versammlung“.
Die Bezirkssynode entscheidet über alles, was die Gemeinden innerhalb eines Bezirks angeht. In unserer Landeskirche sitzen MITbestimmer in 15 Bezirkssynoden.
Die Bezirkssynode bestimmt über den Haushalt, also die Gelder, die ausgegeben werden sollen. Sie wählt aus der Pfarrerschaft eine Dekanin oder einen Dekan, der den Kirchenbezirk, das Dekanat, leiten soll.
Alle Geistlichen, die für die Landeskirche arbeiten – im Pfarramt, in der Schule oder in anderen Bereichen –
gehören automatisch zu ihrer Synode im Bezirk.
In jeder Kirchengemeinde sind doppelt so viele weltliche Synodale zu wählen, als sie Pfarrstellen hat. Diese Mitglieder werden in den Presbyterien gewählt.
Mehr zur Bezirkssynode findest Du in §49 der Verfassung.
Hier findest Du die Adressen der Kirchenbezirke.