kann das kleine Kirchenparlament MITbestimmen:
„Presbyterinnen, Presbyter, Pfarrerinnen und Pfarrer leiten zusammen die Kirchengemeinde. Sie tragen gemeinsam Verantwortung für die Verkündigung des Evangeliums.“
So sagt es unsere Verfassung in § 13.
Das Evangelium weitersagen. Glaube, Hoffnung, Liebe weitertragen. Das ist die Aufgabe.