Wer darf wählen?

Möglichst alle mit Wahlrecht
Du
  • Wenn Du zur Evangelischen Kirche der Pfalz gehört.
  • Wenn Du mindestens 14 Jahre alt bist.
  • Wenn Du seit mehr als zwei Monaten
    in Deiner Kirchengemeinde wohnst.
Dann konntest Du MITabstimmen.

Über 141.000 MITbestimmer haben das getan. Darunter rund 8.000 junge Wähler*innen zum ersten Mal. Dankeschön! Hier erfährst Du WIE

„Wer was ändern will“, sagt
Tyfanie, „muss es halt machen.“